In unserer Bioland-Imkerei sehen wir unsere Bienenvölker nicht als reine „Honigproduktionsmaschinen“, sondern als lebenden Gesamtorganismus (den sogenannten „Bien“), als Lebewesen mit eigenen Bedürfnissen, mit Gefühlen und Intelligenz.
Die Bioland-Richtlinien gehen dabei gezielt über die Standards der EU-Bio-Verordnung hinaus.
Die Kernaspekte des Tierwohls bei Bioland-Imkereien sind in folgenden Punkten beschrieben:
Unversehrtheit der Tiere: Das Beschneiden der Flügel der Bienenkönigin zur Verminderung des Schwarmtriebs ist strikt verboten. Das stand für uns immer außer Frage. Niemals würden wir die Flügel der Bienenköniginnen beschneiden. Natürlich versuchen wir den Schwarmtrieb so gering wie möglich zu halten. Aber es ist ein ureigenes Bedürfnis des Bienenvolks, sich zu vermehren und zu schwärmen.
Naturnahe Beuten (Bienenwohnung): Die Bienenbeuten müssen aus natürlichen Rohstoffen wie Holz, Stroh oder Lehm bestehen. Synthetische Anstriche oder Plastikbeuten sind untersagt; gestrichen wird nur mit ungiftigen Mitteln auf Pflanzenöl-, Wachs- oder Propolisbasis. Wir greifen so wenig wie möglich in das Brutnest ein, verschaffen uns nur einen Überblick, ob noch alles in Ordnung ist. Wir sehen mit einem Blick, ob irgendetwas nicht stimmt. Dann schauen wir genau nach.
Eigener Wachskreislauf: Um Schadstoffanreicherungen zu vermeiden, dürfen nur Mittelwände aus reinem Bio-Wachs verwendet werden. Der Bau von eigenem Naturwabenbau durch das Bienenvolk wird stark gefördert. Unsere Bienenvölker dürfen Naturwaben bauen, wir hindern sie nicht daran. Ein Teil der Honigwaben wird nur mit Anfangsstreifen bestückt, sodass die Bienen dort auch Naturwaben bauen können. Auch wenn sie mehr Platz benötigen und an der Seite des Brutraums Waben bauen – wir lassen sie gewähren.
Artgerechte Überwinterung: Den Bienen muss ausreichend eigener Honig und Pollen für die Überwinterung im Stock belassen werden. Sollte eine Zu- oder Notfütterung nötig sein, ist ausschließlich Bio-Zucker oder Bio-Sirup zulässig. Wir rühren die Futtervorräte im Brutraum nicht an und füttern nur so viel zu wie nötig ist. In den letzten Bienensaisons gab es wegen Wetterkapriolen oder bei zu frühem Blütenbeginn eine Trachtlücke. Wenn notwendig bekommen unsere Bienen dann den Honig, den wir beim Abschäumen sammeln, wieder zugeführt. Niemals würden wir in der Trachtzeit mit Zucker füttern, sonst bestünde die Gefahr, dass dieser in den Honig gelangt.
Schonende Krankheitsbehandlung: Zur Bekämpfung der Varroamilbe dürfen keine chemisch-synthetischen Medikamente eingesetzt werden. Stattdessen sind nur zugelassene organische Säuren (wie Ameisen- oder Oxalsäure) und biologisch-technische Verfahren erlaubt. Synthetische Repellents („Fabi-Sprays“), um Bienen bei der Honigernte von den Waben zu vertreiben, sind verboten. Auch das Abschleudern von Brutwaben ist unzulässig.
Standortwahl: Die Bienenstöcke müssen so aufgestellt werden, dass im Umkreis von drei Kilometern im Wesentlichen ökologische Kulturen oder Wildpflanzen als Trachtquellen dienen. Das es in unserem Bereich Westerwald / Eifel nur eine kleinteilige Landwirtschaft gibt mit vielen Wäldern ringsherum, besteht der überwiegende Teil der Trachtpflanzen aus Wildbäumen, Sträuchern, Streuobstwiesen. Es gibt keine großen Gemüse- und Obstplantagen in unserem Gebiet. Auch Weinberge liegen nicht im Flugbereich unserer Bienen. Die einzige landwirtschaftliche Kultur, die für uns relevant ist, ist der Raps. Einige unserer Bienen stehen an Rapsfeldern eine Biolandhofs (Klostergut Maria Laach). Da die Blütezeit des Rapses im Westerwald in den frühen Frühling fällt mit überwiegend kühleren Temperaturen, ist diese Pflanze für die Bienen in den überwiegenden Fällen nicht interessant, weil sie Temperaturen von ca. 17 bis 20 Grad braucht, um Nektar abzugeben. Das ist in den meisten Jahren nicht der Fall. Die Temperaturen am Laacher See sind im Frühjahr höher, sodass unsere Bienen dort Rapsnektar vom Bio-Raps sammeln können.
Bei unseren Arbeiten versuchen wir so vorzugehen, dass keine Bienen zu Schaden kommen. Wir gehen dabei immer sehr sorgsam um – sowohl bei der Honigernte als auch bei den sonstigen Arbeiten.





